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Eine Lebensversicherung, genauer der Lebensversicherungsvertrag, ist eine Versicherung, bei der eine Versicherungsleistung im Fall des Todes während einer
bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder des Erlebens eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) einer bestimmten Person erbracht wird
(Versicherungsfall). Damit wird das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko einer oder mehrerer Personen, des oder der Versicherten (versicherte Personen),
wirtschaftlich abgesichert. Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet, im Unterschied zur Sozialversicherung, die auch
ähnliche Risiken absichert, aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruht. Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen, da das versicherte
Risiko direkt in der Person liegt. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung wird bei Eintritt des
Versicherungsfalls in Höhe einer vorher fest vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen
Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder
andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Eine Lebensversicherung verkaufen statt kündigen sollte jeder, dessen Versicherung einen aktuellen Wert von mehr als 10.000 Euro und eine Restlaufzeit von höchstens 15 Jahren hat. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen kann ein höherer Erlös erzielt werden, als dies bei einer Kündigung der Fall wäre. Der Kaufpreis ist oft um 2% und 7% höher, als der aktuelle Rückkaufswert. Da die Police von dem Erwerber weitergeführt wird, bleibt auch ein bestimmter Todesfallschutz für den Verkäufer bestehen. Im Fall einer Kündigung besteht demgegenüber keine weitere Absicherung.
 
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